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ClausKlebot

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stinkysocklover2000

Verstehe ich das richtig: er durfte prüfungen öfters schreiben als andere, durfte selber wählen in welcher form (scheiftlich oder mündlich) er geprüft wird, wurde zu einer prüfung extra abgeholt und gefahren damit er nicht den öv benutzen muss, ist an extra für ihn gestellte peüfungen ohne abmeldung nicht erschienen und es geht noch viel weiter und trotzdem soll jetzt die uni schuld sein?


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https://archive.ph/fUubU Archivlink, da Artikel jetzt eine Paywall hat. Text: Bahram Hamidi wächst in den Siebzigerjahren auf einem militärischen Stützpunkt im Persischen Golf auf. Der Vater ist Generalmajor der Marine, die Mutter Dozentin für Astrophysik. Nach einem irakischen Angriff im ersten Golfkrieg wird sein Vater liquidiert, der Junge muss die Erschießung mit ansehen. Anschließend bekommt auch er eine Kugel in den Kopf, die er wie durch ein Wunder überlebt. Unteroffiziere des Vaters helfen ihm, seiner Mutter und Schwester beim Untertauchen, denn die Familie wird auch vom erstarkenden Khomeini-Regime verfolgt. Die Kugel wird Bahram Hamidi, der eigentlich anders heißt, in einem Militärkrankenhaus entfernt. Noch heute sieht man eine lange Narbe auf seiner einen Schädelhälfte. Nach einigen Monaten verliert der Junge seine Sprachfähigkeit und die Sehkraft auf einem Auge, er bekommt starke epileptische Anfälle mit Angstattacken. An der Operationsstelle hat sich eine Hirnhautentzündung und in deren Folge ein Tumor gebildet; er hat bereits auf die Wirbelsäule übergegriffen und ummantelt Teile des Nervensystems. Nur etwa drei Viertel des Tumors können bei einer weiteren Operation entfernt werden. Die Anfälle sind anschließend nicht mehr so stark, doch der Tumor bleibt intakt – daran hat sich bis heute nichts geändert. Bahram Hamidi ist chronisch krank mit einem Behinderungsgrad von 70.Ende der Achtzigerjahre flieht er mit seiner Mutter und Schwester nach Deutschland. Die Familie wird in einem Flüchtlingslager untergebracht. Bahram Hamidi bekommt zum ersten Mal in seinem Leben Medikamente gegen Epilepsie, sein Zustand verbessert sich leicht. Vier Jahre lang bleibt die Familie in der Asylunterkunft. Der Junge belegt einen Deutschkurs der Diakonie und sehnt sich nach dem Besuch einer Schule, doch die ist dem Asylanten verwehrt. „Wegen Ihrer mangelnden Berufserfahrung bei fortgerücktem Alter müssen wir Ihnen leider absagen.“ Drei Jahre lang lebt er mit seiner Familie im Dachstuhl eines Pfarrhauses, er findet Anstellung in einem Burger-King-Laden. Mitte der Neunziger erhalten die Hamidis die deutsche Staatsangehörigkeit. Bahram steigt zum Rotationsmanager auf, macht parallel in der Abendschule seinen Hauptschulabschluss und legt anschließend das Abitur ab. Zu seinem Glück hat der Schuldirektor die Schwäche des jungen Mannes in mündlichen Prüfungen er­kannt: In Stresssituationen erleidet er kleine epileptische Anfälle, die sein Denken blockieren. Er darf daher alle Prüfungen schriftlich absolvieren, bekommt einen Nachteilsausgleich, den es offiziell noch nicht gibt. Das alles berichtet er in der Hochhauswohnung einer Mittelstadt nahe Köln. Sein Deutsch zeigt Spuren seines ungewöhnlichen Spracherwerbs, es ist sehr flüssig bei kleinen Regelverstößen. Um die Jahrtausendwende beginnt Bahram Hamidi ein Studium an der Rheinischen Fachhochschule in Köln, das er als Staatlich geprüfter biologisch-technischer Assistent abschließt. Um mündliche Prüfungen kommt er in seiner Ausbildung herum. Er möchte Wissenschaftlicher Mitarbeiter werden, doch niemand lädt ihn binnen zehn Jahren zum Vorstellungsgespräch ein. Er macht sein fortgeschrittenes Alter, den fremdländischen Namen und die chronische Krankheit dafür verantwortlich. Aus der Not heraus absolviert er Praktika in einem Laboratorium und an der Universität Köln, wo er einen Professor kennenlernt, der ihn zum Medizinstudium animiert: „Sie haben mehr drauf, machen Sie was aus sich“, sagt er. Bahram Hamidi, der sich in psychologischer Behandlung befindet, schöpft neue Hoffnung, auch wenn seine finanzielle Situation ein Studium kaum zulässt. Wieder setzt er auf Bildung, um sich aus der Not zu befreien: Im März 2016 bewirbt er sich auf einen Medizinstudienplatz. Weil sein Abitur schon lange zurückliegt, muss er in die „Zulassungsprüfungen für Berufsqualifizierte“, die er ohne Schwierigkeit besteht, wie er sagt. Erneut wird ihm ein, inzwischen gesetzlich geregelter Nachteilsausgleich gewährt, wieder werden mündliche in schriftliche Prüfungen umgewandelt. Inhaltliche Erleichterungen darf es dabei nicht geben. Im Sommersemester kann er sein Studium beginnen. „Mobbing beinhaltet z.B.: systematische Verweigerung von studien- oder arbeitsrelevanten Informationen“ (aus der Richtlinie Antidiskriminierung der Universität zu Köln)Die ersten drei Semester verlaufen reibungslos, die Klausuren besteht Bahram Hamidi ohne Probleme. Bereits im Sommersemester 2017 bemüht er sich um die Gewährung eines Nachteilsausgleichs für sein weiteres Studium, denn in einigen Monaten stehen die Testate in der Anatomie an, die mündlich, an einer präparierten Leiche absolviert werden müssen. Bahram Hamidi aber weiß von sich, dass er in solchen Situationen keine Chance hat, zu bestehen. Die Angst, dass unter Stress seine Krankheit hervorbricht und er vor aller Augen einen epileptischen Anfall bekommt, erhöht die Wahrscheinlichkeit desselben. Zu Beginn des Semesters nimmt er Kontakt zum Psychologischen Beratungszen­trum (inzwischen: Servicezentrum Inklusion) der Universität auf. Dort verweist man ihn ans Studiendekanat der Medizinischen Fakultät, das, so Hamidi, zunächst den Eindruck erweckt, nicht zuständig zu sein. Über Monate sei das so gegangen. Unbeirrt verfasst er ein erstes Antragsschreiben, das er zusammen mit ärztlichen Attesten beim Dekanatsreferenten für Lehre, Studium & Studienreform einreicht. Danach hört Hamidi, wie er sagt, lange nichts mehr aus dem Dekanat. In Abstimmung mit dem Servicezen­trum verbessert er seinen Antrag, ergänzt ihn um eine persönliche Stellungnahme und bittet den Referenten wiederholt um Zusendung von genaueren Informationen zum Verfahren. Doch die bekommt er nicht. Am Ende des dritten Semesters ist für Bahram Hamidi völlig unklar, wie er an seinen Ausgleich gelangen soll. Er fühlt sich wie ein Bär, der am Nasenring durch die Manege geführt wird. Hamidis Bericht ist keine Lappalie. Sollten ihm „systematisch studienrelevante Informationen“ vorenthalten worden sein, würde das nach der „Richtlinie Antidiskriminierung“ der Universität zu Köln dem Tatbestand des Mobbings und damit der Diskriminierung entsprechen. „Sie sind gesünder als ich. Eine Sonderbehandlung gibt es nicht.“ Doch das Studiendekanat stellt die Abläufe des Jahres 2017 auf F.A.Z.-Anfrage anders dar. Der zuständige Prodekan Professor Markus Rothschild schreibt: „Insbesondere in der Anfangsphase des Verlaufs wurde Herr [Hamidi] ausnahmslos von mehreren jeweils zuständigen Mitarbeiter*innen des Studiendekanats wiederholt, ausführlich und konsistent beraten.“ E-Mails hingegen bestätigen die fortdauernde Unsicherheit, in der sich der Student befand. Hamidi gibt seine Unterlagen am Ende des Sommersemesters in aktualisierter Form ab und hofft auf eine schnelle Bearbeitung, da das anatomische Semester mit seinen vielen mündlichen Prüfungen unmittelbar bevorsteht. Doch ein Bescheid des Dekanats trifft nicht rechtzeitig ein, sein Antrag wird überhaupt niemals beschieden werden – eine Darstellung, der das Dekanat nicht widerspricht.


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Da sich das Antragsverfahren verzögert hat, muss er nun völlig ungeschützt den Leiter des ersten Testat-Kurses im Wintersemester 2017/18 von seiner chronischen Krankheit und deren Begleiterscheinungen in mündlichen Prüfungen unterrichten. Der Dozent, der Hamidis Anliegen wohl mit den üblichen Ausreden eines verunsicherten Drittsemester-Studenten verwechselt, sagt nur: „Sie sind gesünder als ich“ und verweigert jede „Sonderbehandlung“. Jetzt zeigt sich das doppelte Handicap von Hamidis Krankheit: Sie ist für Außenstehende bis auf die Narbe nicht sichtbar, der Student wirkt körperlich fit. Ohne Nachteilsausgleich fällt Bahram Hamidi durch die erste Testatprüfung. Der Dozent hat ihm eine Prüfungssituation abseits der Gruppe verweigert, was bei dem Epileptiker eine sogenannte Absence auslöst, eine Bewusstseinsstörung, die er mit einem anhaltenden inneren Stromschlag vergleicht. Zudem nimmt der Dozent den behinderten Studenten als ersten dran und akzeptiert seine Antworten nicht. Er zeigt allgemein auf den Musculus trapezius, will aber, ohne konkret danach zu fragen, den Namen des oberen Abschnitts, Pars descendens, hören. Die Absence verstärkt sich, Bahram Hamidi ist „wie gelähmt“, innerlich fühlt er sich „taub“. In der durch Druckaufbau verschärften Situation fällt ihm nichts mehr ein. Er ist durchgefallen. „Wenn Sie ständig Anfälle haben, kann hieraus kein Nachteilsausgleich abgeleitet werden“ Hamidi schreibt abermals an den Referenten im Studiendekanat und gibt den Eindruck wieder, dass seine Bemühung um Nachteilsausgleich einen „Umkehreffekt“ erzeugt habe. Er sei bei sämtlichen Dozenten im Institut auf Ablehnung gestoßen und werde nur umso härter behandelt. In der Mail erneuert er seine Bitte um Ausstellung jenes Bescheids, um den er den Dekanatsmitarbeiter schon mehrfach gebeten hat. Die Antwort des Referenten vom Dezember 2017 schockiert ihn. Dieser schreibt: „[A]us meiner Sicht ist die Situation etwas vertrackt: Wenn Sie ständig Anfälle haben, kann hieraus kein Nachteilsausgleich abgeleitet werden, denn juristisch handelt es sich dann um einen Aspekt Ihrer Konstitution, der nicht nachteilsausgleichend wirken kann. (Es ist ja auch nicht möglich jemandem mit niedrigem IQ nur leichte Fragen zu stellen, da es dem Gleichheitsprinzip widerspricht)“. Er schlägt vor, dass Hamidi „erst einmal die Prüfungen durchlaufen“ solle, möglicherweise benötige er dann „keine weiteren Ausgleiche“. Dieses Schreiben macht Bahram Hamidi noch heute wütend. Denn aus der Mail wird nicht nur deutlich, dass sein erster Antrag aus dem September 2017 offenbar nicht ernst genommen wurde, auch wird sein neuer Anlauf behandelt, als sei erst einmal die vorgelagerte Beurteilung des Referenten maßgeblich, der seine chronische Krankheit als Konstitution abtut. Das Beispiel mit dem „niedrigen IQ“ betrachtet Hamidi angesichts seines Hirntumors, von dem der Referent weiß, als gezielte Beleidigung. Immer noch erbost, spricht Bahram Hamidi beim Vorgesetzten des Referenten vor und stellt heftig seine Sicht der Dinge dar. Die Reaktion des stellvertretenden Studiendekans empört ihn nicht weniger. Er rät dem Studenten erst einmal zu einem Deutschkurs und außerdem, Originalton Bahram Hamidi, „zu prüfen, ob ich mein Studium der Medizin fortsetzen möchte, da ich aus seiner Sicht mit der Kombination chronische Krankheit und Lebensalter über 30 Jahre, nicht deutscher Herkunft und Erwerb des Abiturs über den zweiten Bildungsweg keine Aussichten auf einen erfolgreichen Studienabschluss hätte und alle Kriterien für einen Studienabbruch erfülle.“ Diese Aussagen werden auf Nachfrage der F.A.Z. weder bestätigt noch abgestritten. „Da in Ihrem Fall bisher lediglich ein hausärztliches Attest vorliegt, werden Sie seitens der Kommission ersucht, ein aussagekräftiges fachärztliches Attest vorzulegen“ Bahram Hamidi kann diese Abwertung seiner Person nicht fassen. Ihm ist bewusst, dass er mit seiner Krankheit für viele medizinische Berufe nicht in Frage kommt. Sein Plan ist es, später einmal in der Forschung zu arbeiten. Auch wenn er selbst an seiner Befähigung für das Studium in keiner Weise zweifelt, ist für ihn klar: Sollte er schwarz auf weiß die Auskunft bekommen, an der Universität zu Köln werde im Fach Medizin kein Nachteilsausgleich gewährt, bei dem mündliche durch schriftliche Prüfungen ersetzt werden – den Ermessensspielraum dafür gibt es, das weiß er –, wird er sein Studium sofort abbrechen. Doch diese Erklärung erfolgt nicht. Nachdem Hamidi sein Problem der Fachschaft Medizin geschildert und sich eine Fachschaftsvertreterin bei dem Dekanatsreferenten für ihn eingesetzt hat, kommt etwas Bewegung in die Angelegenheit. Ende März 2018 erreicht Bahram Hamidi eine Mail, in der ihn der Referent auffordert, Unterlagen eben jener Form abzugeben, die er schon abgegeben hat. Hamidi reicht seinen Antrag aus dem letzten Jahr abermals ein. Wenige Tage später wird er abgewiesen. Die Begründung der Prüfungskommission, der auch der Referent angehört: Vorgelegt worden sei ein hausärztliches Attest, erforderlich sei aber ein fachärztliches – ein Missverständnis, das längst hätte ausgeräumt werden können und jetzt wertvolle Zeit kostet. Unterdessen fällt Bahram Hamidi auch beim zweiten, dritten und vierten Testat durch. Da er bei den beiden letzten für die regulären Gemeinschafts-Prüfungstermine krankgeschrieben war, handelte es sich um mündliche Einzelprüfungen, bei de­nen sich seine Krankheitssymptome, wie er feststellt, nicht minder stark bemerkbar machen. Zudem fühlt er sich im kleinen Rahmen keinesfalls fairer geprüft.


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„Ihre Prüfungsergebnisse sind in allen Fällen aufgrund unzureichenden Wissens und unabhängig von ihrer Krankengeschichte ausgefallen.“ Gegen zwei Bewertungen legt er bei der Curriculumskommission Widerspruch ein. In einem Fall habe das passende Präparat gefehlt und er sei zu einer anderen Körperregion abgefragt worden. Was genau passiert ist, lässt sich nicht mehr rekonstruieren, jedenfalls wird der Widerspruch mit der Begründung zurückgewiesen, Hamidi sei „aufgrund unzureichenden Wissens und unabhängig von [seiner] Krankengeschichte“ durchgefallen. Seine wenigen Punkte in der berüchtigten schriftlichen Nachprüfung – letzte Chance für all jene, die durch eine oder mehrere Testatprüfungen gefallen sind – werden als Beweis dafür herangezogen, dass er „nicht annähernd den Wissensstand“ aufweise, den er „zum Bestehen des Kurses aufweisen“ müsse. Tatsächlich gibt es bei der zweiten schriftlichen Nachprüfung eine extrem hohe Durchfallquote, vor der in den Einführungsveranstaltungen auch gewarnt wird. In den letzten drei Jahren lag sie in den Präparierkursen der Kölner Anatomie bei knapp achtzig Prozent. Doch der größte Knall für Bahram Hamidi steht noch aus. Dieser ereignet sich in einem Kurs des folgenden Sommersemesters 2018 bei einem Histologie-Professor. Wegen eines kleineren Anfalls muss Hamidi eine von dessen Veranstaltungen frühzeitig verlassen und einen Arzt aufsuchen. In der folgenden Sitzung ereignet sich nach Hamidis Schilderung das Folgende: Zu Beginn der Stunde baut sich der Professor im vollen Anatomie-Saal vor dem, wie er weiß, chronisch Kranken auf, schlägt mit beiden Händen auf den Tisch und macht ihn vor dem komplettem Kurs herunter: Er sei ein Drückeberger, ein Simulant, seine Krankschreibungen seien „getürkt“. Ob er nicht wisse, „dass Mediziner ein Beruf ist, der innerhalb einer Familie bleiben muss?“ Nach Hamidis Erinnerung poltert der Professor folgendermaßen weiter: „Auf mich machen Sie nicht den Eindruck, dass Sie aus einer Akademikerfamilie, ge­schweige denn einer Medizinerfamilie entstammen. Fangen Sie zuerst mit einem Deutschkurs an, bevor Sie einen wichtigen Studienplatz jemanden wegnehmen, für den er sinnvoll eingesetzt werden kann. Sie müssen ihr Gehirn auspacken und dieses nutzen! Ich bezweifle, dass es ihnen gelingen wird.“ Angesichts der Lebensgeschichte von Bahram Hamidi sind diese Aussagen der reine Hohn. Kommilitonen können gerade noch verhindern, dass es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Studenten und dem Professor kommt. Bahram Hamidi fühlt sich rassistisch beschmutzt und beschwert sich beim damaligen Vertrauensdozenten, doch es führt zu nichts. Um den Nachteilsausgleich kümmert sich dieser nicht, im zur Klärung gedachten Dreiergespräch mit dem Leiter der Anatomie verhält er sich nach Aussage Hamidis „vollkommen passiv“. Die „Lerngruppe“, die ihm der Vertrauensdozent, ein Medizin-Professor, empfiehlt, stellt sich nach Aussage Bahram Hamidis als Psychotherapie-Sprechstunde heraus. Er fühlt sich als paranoid abgestempelt. „Die Beteiligten wussten, dass ich Epileptiker bin. Trotzdem drückten sie die Knöpfe, die bei Epileptikern Anfälle auslösen können und schädigten bewusst meine Gesundheit.“ Auf Anfrage der F.A.Z. möchte sich der Vertrauensdozent „generell nicht zu konkreten Inhalten aus seinem Amt äußern“, wie er von der Kommunikations-Abteilung der Universität ausrichten lässt – aus „grundsätzlicher Verantwortung für dieses Amt“. Auch nach Bahram Hamidis Angebot, ihn von der Vertraulichkeit zu entbinden, ändert er seine Meinung nicht. Unklar bleibt somit, ob und wie der Vorfall mit dem Histologie-Professor innerhalb des Instituts aufgearbeitet wurde. Der langjährige Leiter der Anatomie kommentiert die Schilderung Hamidis gegenüber der F.A.Z. schriftlich folgendermaßen: „Die hier Herrn Prof. [...] zugeschriebenen Aussagen wären, sollten sie so gefallen sein, nicht hinnehmbar, und es würde dagegen vorgegangen. Sie sind jedoch nicht bekannt.“ Auch von epileptischen Anfällen in Prüfungen sei nichts bekannt gewesen. Die Vorgehensweise des Studiendekanats ist brutal gescheitert. Aus Bahram Hamidis Bemühen um einen Nachteilsausgleich ist das Gegenteil geworden: eine Nachteilsverschärfung. Da Hamidi die Mittel für einen Studienortwechsel fehlen, ist er zum Bleiben gezwungen. Seine Universität nimmt er damals schon als „Foltereinrichtung“ wahr. Was sich erschreckend anhört, erklärt er so: „Die Beteiligten wussten, dass ich Epileptiker bin. Trotzdem drückten sie die Knöpfe, die bei Epileptikern Anfälle auslösen können und schädigten bewusst meine Gesundheit.“ Nachdem Bahram Hamidi ein fachärztliches Attest nachgeliefert hat, erfolgt ein weiterer Bescheid der Prüfungskommission. Dieser steckt voller unklarer Aussagen, doch eines geht deutlich daraus hervor: Statt der inzwischen auch fachärztlich angeratenen Umwandlung von mündlichen Prüfungen in schriftliche wird ihm lediglich „kurzfristig“ das Einzelprüfungsformat angeboten, das für Bahram Hamidi aber aus den erwähnten Gründen keine Verbesserung darstellt. Unverständlich, warum für diese Entscheidung ein neues Attest benötigt wurde. Für weitere Ausgleiche verlangt die Prüfungskommission ein „wesentlich detaillierteres Attest“. „Sollte der Begriff [Extrawurst] gefallen sein, dann geschah dies nicht als Herabsetzung von Herrn [Hamidi]“ Da Hamidi keinen schnellen Termin bei seinem Neurologen bekommt, kann er den neuen Antrag mit ausgefülltem Formblatt erst Wochen später abgeben. Unterdessen ist er durch das nächste mündliche Anatomie-Testat gefallen und droht ein weiteres Jahr zu verlieren. Denn besteht man ein Testat nicht, muss man alle wiederholen, wobei Anatomie-Testate immer nur im Wintersemester abgenommen werden. Während des dritten Testats erleidet er einen epileptischen Anfall und gilt als durchgefallen, weil er die Prüfung nicht beenden kann. Auch ein weiteres Treffen mit dem In­stitutsleiter, bei dem auch eine Mitarbeiterin der gemeinnützigen Initiative Arbeiterkind.de anwesend ist, führt nicht zur Lösung, sondern zur Eskalation. Darin bezeichnet dieser den beantragten Nachteilsausgleich als „Extrawurst“ – eine Formulierung, die er auf Anfrage der F.A.Z. so erklärt: „Sollte der Begriff gefallen sein, dann geschah dies nicht als Herabsetzung von Herrn [Hamidi], sondern in Bezug auf die Tatsache, dass eine Sonderbehandlung eingefordert wurde, die gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstieß. Wenn Herr [Hamidi] dies als diskriminierend empfunden hat, bedauern wir dies sehr.“ Eine sonderbare Aussage, besteht das Wesen des gesetzlich mehrfach verankerten Nachteilsausgleichs doch gerade darin, den Grundsatz der Gleichbehandlung mit dem der Chancengleichheit zu versöhnen. Ersteren absolut zu setzen, käme einer Missachtung dieses Prinzips und in letzter Konsequenz einer Diskriminierung gleich. Bahram Hamidis Krankheits-Ausfälle häufen sich seit dem Vorfall im Histologie-Hörsaal. Er besteht kaum noch eine Prüfung und verliert das Stipendium einer Begabtenförderung. Das Semester vergeht ohne Bescheid, Bahram Hamidi hat wieder ein Jahr verloren. Im Mai 2019 kommt der dritte Bescheid: Bahram Hamidi wird dreißig Prozent mehr Zeit bei schriftlichen Prüfungen in einem separaten Raum gewährt, bei mündlichen Testaten werden ihm Einzelprüfungen zugestanden, in denen er Pausen machen darf. Die beantragte Umwandlung des Prüfungsformats ins Schriftliche fehlt. Da Hamidi sich den Klageweg nicht leisten kann, auf den er hingewiesen wird, legt er Widerspruch ein. Eine Antwort oder ein klärendes Gespräch bekommt der Student an diesem Scheideweg seines Lebens nicht.


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„Wer Inklusion will, findet einen Weg. Wer sie nicht will, findet Ausreden“ Auf Anfrage der F.A.Z. liefert das Studiendekanat dann doch noch eine Begründung für seine ablehnende Haltung – mit fast vier Jahren Verspätung: Ausschlaggebend für das Bestehen auf den mündlichen Prüfungen sei gewesen, dass damit „Teile des Ausbildungsziels umgesetzt“ würden. Vor allem „das mündliche Ausdrucksvermögen im Sinne der Kommunikation mit Patient*innen“ solle „geübt und geprüft“ werden. Weiter heißt es: „Nur im Rahmen von mündlichen Prüfungen kann das mündliche Wiedergeben von wissenschaftlichen Zu­sammenhängen gegenüber Dritten be­urteilt werden.“ Dass eine mündliche Prüfung in der Anatomie große Vorteile hat, bestreitet allerdings niemand, wenngleich die Minimal-Kommunikation, die dabei in der Regel gepflegt wird, sicher keine Überhöhung verdient. Die soziale Kompetenz hätte im Falle Bahram Hamidis, der sich seit zehn Jahren ehrenamtlich um Kinder mit Down-Syndrom kümmert, jedoch problemlos anderweitig geprüft werden können. Warum man keine Ausnahme machen konnte, zumal es ja eine schriftliche zweite Nachprüfung als feste Institution gibt, bleibt offen. Unverständlich ist auch, warum die Prüfungskommission Hamidi diese Begründung nicht selbst und viel früher gegeben hat. Warum, wenn ohnehin klar ist, dass jemand wie Hamidi nicht dem Bild des Arztes entspricht, das man in der Prüfungskommission voraussetzt, eigentlich der ganze Aufwand mit den Attesten, die immer den gleichen eindeutigen Befund ergaben? Scheute man sich nicht einfach davor, der Inklusion in schriftlicher Form eine anfechtbare Grenze zu ziehen? „Wer Inklusion will, findet einen Weg. Wer sie nicht will, findet Ausreden“, lautet der Titel des neuen Buchs von Inklusions-Aktivist Raul Krauthausen. Trifft das auch auf Medizinische Fakultät in Köln zu, die sich, wie es auf der Universitäts-Homepage heißt, „der Inklusion verpflichtet fühlt“ und sogar einen „Aktionsplan Inklusion“ aufgelegt hat? „Bei allem Verständnis, dass Sie Ihr persönliches Anliegen offensiv vertreten: Ich kann Ihrer Mail keine neuen Informationen entnehmen.“ (aus einer Mail vom Persönlichen Referenten des Rektors)Da Bahram Hamidi im Jahr 2019 nicht die geringste Begründung erhält, macht er, wozu das Studierendenwerk in Streitfällen beim Nachteilsausgleich rät: Er schaltet die Hochschulleitung ein, beschwert sich beim Rektor der Universität zu Köln, Professor Axel Freimuth, und später auch beim Wissenschaftsministerium, das den Ball an die Universität zurückspielt. In seinen immer heftiger und verzweifelter, zuweilen auch etwas ungeordnet wirkenden Schreiben weist er auf seinen verschlechterten Gesundheitszustand hin und bittet darum, endlich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass er in Ruhe, mit klaren, hilfreichen Ab­sprachen weiterstudieren kann. Mehr als zwei Monate nach seinem ersten Schreiben an den Rektor erfährt er, dass dieser den Studiendekan Professor Markus Rothschild um Stellungnahme gebeten hat. Man werde sich melden. Weitere zwei Monate später erhält er Nachricht aus dem Studiendekanat, das alle Vorwürfe zurückweist. Der Rektor macht kurze Zeit später klar, dass er sich der Stellungnahme des Medizinischen Studiendekanats anschließt und diesem die Klärung der Angelegenheit überlässt. Bahram Hamidi bittet Professor Rothschild um ein Gespräch. Es erfolgt keine Antwort. Darauf bittet Hamidi den Rektor um eine Unterredung, doch seine Sekretärin verweist auf Professor Rothschild. Zwei Monate nach der ersten Gesprächsbitte Hamidis erfolgt die zweite an den Studiendekan, abermals keine Reaktion. Weitere drei Monate später erfolgt die dritte. Woeder keine Antwort. Während der Pandemie, im Juni 2020, verweigert man Bahram Hamidi, der ein ärztliches Attest vorlegt und seit Wochen die Wohnung nicht verlassen hat, die Umwandlung einer Präsenz- in eine Onlineklausur. Der Epileptiker muss also maskiert in der Straßenbahn anreisen. Auf der Rückfahrt erleidet er einen Anfall mit Bewusstlosigkeit, stößt mit dem Kopf an einen Kassenautomaten und wird anschließend zuerst notärztlich, dann stationär behandelt. „Der Nachteilsausgleich sollte in der Medizinischen Fakultät der Universität Köln besser abgeschafft werden.“ Einen neuen Anlauf in seinem Studium unternimmt Bahram Hamidi nach längerer Krisenphase im Wintersemester 2021/22. Unter Aufbietung aller seiner Kräfte besteht er zwei harte mündliche Einzelprüfungen. Bei der dritten fällt er durch. Von dem Prüfer, der zuvor ein Vertrauensverhältnis zu ihm aufgebaut hatte, fühlt er sich hereingelegt. Was genau passiert ist, ist nicht abschließend zu klären, die Anatomie weist jeden Vorwurf zurück. Bahram Hamidi zieht das Durchfallen kurz vor dem Ziel „den Boden unter den Füßen weg“, wie er sagt. Er verbittert immer mehr. Im Mai 2022 schreibt er einen langen Brief an das Wissenschaftsministerium, in dem er seine Erlebnisse schildert. Im Juni richtet er eine abermalige Ge­sprächsbitte an den Rektor, worauf dessen Persönlicher Referent antwortet, zu­nächst müsse die Reaktion des Wissenschaftsministeriums abgewartet werden. Auch das Ministerium schließt sich Wochen später einer Stellungnahme des Studiendekanats an und erklärt, keine Veranlassung zu sehen, rechtsaufsichtlich tätig zu werden. Niemand hat Rückfragen an den Studenten Bahram Hamidi. Dieser versucht weiter, von der Hochschulleitung gehört zu werden und nimmt Kontakt zu der Prodekanin für Akademische Entwicklung und Gender, der Neuropsychologin Professor Elke Kalbe auf, die ihn an den Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, den Sonderpädagogen Professor Thomas Hennemann, verweist. Gemeinsam nehmen sich Kalbe und Hennemann des Falls Hamidi an und erwirken innerhalb kürzester Zeit einen neuen Nachteilsausgleich: Die bereits im Wintersemester 2021/22 von Hamidi be­standenen Anatomie-Testate bleiben an­erkannt, das dritte kann schriftlich durchgeführt werden. Es geht also doch. Bahram Hamidis Reaktion auf das Zugeständnis fällt jedoch verhalten aus. Der neue Nachteilsausgleich gilt nur für das eine Testat, für künftige Prüfungen muss die Umwandlung ins Schriftliche neu beantragt werden. Bestätigt durch Artikel im „Spiegel“ und der F.A.S. vom 29. Mai 2022 über Belästigungsvorwürfe und folgenlosen Machtmissbrauch an der Medizinischen Fakultät der Universität Köln, sieht er inzwischen ein arrogantes System am Werk, in dem Dozenten Immunität ge­nießen und machtlose Studenten wie er als „Kollateralschaden“ in Kauf genommen werden. Hamidi geht es nicht mehr nur um einen fairen Nachteilsausgleich, sondern auch darum, dass diejenigen, die für die Verschleppung seines Verfahrens und die Verschlechterung seines Gesundheitszustands verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden. Da das Dekanat ihm nicht auf sein Schreiben antwortet, wendet er sich mit mehreren Hundert Dokumenten an diese Zeitung. Hamidis abschließende Bewertung der Inklusionsbemühungen seiner Universität fällt bitter aus: „Der Nachteilsausgleich sollte in der Medizinischen Fakultät der Universität Köln besser abgeschafft werden.“ Der Fakultät fehle das Verständnis für Chancengleichheit und geschultes Personal, sie gestehe dies aber nicht ein, sodass ein echter Nachteilsausgleich nicht gewährleistet werden könne. Er selbst habe dadurch sechs Jahre seines Lebens verloren. Wie geht es weiter mit Bahram Hamidi? Sein Gesundheitszustand hat sich stark verschlechtert. Er wartet die kommenden Wochen ab, um zu entscheiden, ob er weiterstudiert oder nicht. Wenn die Situation so bleibt, wie sie ist, hätte ihn gerade der unermüdliche Versuch, seine unverschuldeten Nachteile durch Bildung auszugleichen, in die totale Bildungskatastrophe geführt. Wie die immer wieder kritisierte Undurchlässigkeit des deutschen Bildungssystems zu erklären ist, zeigt der Fall Hamidi in einer Nuss­schale.


Baerstein

Uff! Ich wünsche Bahram Hamidi, das er sein Ziel doch noch erreicht.


vatnsbeitir

Es ist so traurig :(


Ruckzuck236

Bei so häufig auftretenden Anfällen, würde ich mal in Frage stellen, ob er nach dem Studium überhaupt als Arzt arbeiten kann. Forschung könnte auch schwierig werden. Ziemlich traurige Geschichte.


hell-schwarz

Das ist in meinen Augen für den Nachteilsausgleich irrelevant. Es gibt sicher Einrichtungen wo er eingesetzt werden kann und wenig reden muss. Nicht jeder Arzt muss schnelle Entscheidungen unter Druck fällen


Ruckzuck236

>Das ist in meinen Augen für den Nachteilsausgleich irrelevant. In dem Fall würde ich das so nicht sagen. Man darf nicht vergessen, dass ein Medizinstudent die Uni etwa 200.000 Euro kostet. Wenn von vornherein klar ist, dass es mit dem Job dann schwierig werden könnte, ist das ein Problem. Vielleicht könnte er in Nischenfächern unterkommen. Aber auch um da hinzukommen, muss er im klinischen Studienabschnitt die praktisch-mündlichen Prüfungen/Examen und das praktische Jahr absolvieren. Da ist der Druck nochmal ein anderer. Da frage ich mich wirklich, wie weit ihm da ein Nachteilsausgleich helfen kann.


hell-schwarz

Dann sollte man aber nach deiner Logik vor dem Studium auch eine Eignungsprüfung durchführen, so hat er bereits den Platz und der Anatomiekurs ist einer der Teuersten Kurse - und den hat er mit dem ganzen Tamtam mehrfach gemacht. Es wäre in meinen Augen kein Problem wenn man von vorneherein keinen Nachteilsausgleich anbietet bzw auch einen körperlichen Eignungstest verlangt, wie z.b. bei Aufnahmetests für Polizei und Feuerwehr. Statt dessen gibt es aber sogar besondere Plätze, die Studenten mit besonderen Bedingungen vorbehalten sind - wie genau das heißt weiß ich nicht, aber ich kenne Leute, die ihren Platz darüber bekommen haben. Es macht meiner Ansicht nach wenig Sinn, solche Plätze anzubieten, wenn man die Studenten, die dieses Angebot nutzen, danach offen diskriminiert und wie Dreck behandelt. Grade das beschriebene Szenario hätte vermieden werden können, wenn man einfach die Testate schriftlich geführt hätte. Das gesamte Wissen darin ist eh theoretisch und hat mit der Arbeit am lebenden Körper sehr wenig zu tun.


SuspiciousCustomer

Wenn er nicht anfallsfrei ist kann man ihn zumindest in der direkten Patientenversorgung nur bedingt einsetzen. Und auch ohne kritischen Zeitdruck bei Entscheidungen machen Patienten in Gesprächen schon auch emotional Druck, wobei er sich dann in einer privilegierten Position befinden wird den Patienten gegenüber, weshalb es für alle Beteiligten sicher besser wäre wenn die Epilepsie besser eingestellt werden würde


Troon_

Es gibt ja genügend Bereiche mit äußerst geringen Patientenkontakt. Pathologie und Labormedizin fallen mir da als Erstes ein.


SuspiciousCustomer

Dann muss halt nur geklärt werden wie wenig Stress er abkann. Pathologie hat auch zeitkritische Momente, genau wie Labor Medizin, wo Kollegen anrufen werden und nach fragen.


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Ruckzuck236

Das stimmt. Aber da hätte ich mir definitiv nicht Medizin ausgesucht.


SuspiciousCustomer

Naja, das Studium kommt aber auch mit der offiziellen Bescheinigung dass man als Arzt arbeiten darf, entsprechend ist das mit seiner Erkrankung eher schwierig.


Cyclopentadien

Wenn es schon eine schriftliche Nachprüfung gibt, verstehe ich die Blockadehaltung der Uni überhaupt nicht. Der Mehraufwand für die Umstellung der Prüfung sollte sich da ja wirklich in Grenzen halten.


F-J-W

> Der Mehraufwand für die Umstellung der Prüfung sollte sich da ja wirklich in Grenzen halten. Nur wenn du ihn nur an der Nachprüfung teilnehmen lässt. In dem Moment in dem du für einen einzelnen eine schriftliche Prüfung erstellen musst ist das wirklich nicht mehr zielführend. Das Erstellen von schriftlichen Prüfungen ist ein enormer Aufwand, was man schon alleine daran erkennen kann, dass bei kleinen Fächern sehr oft nur mündlich geprüft wird, weil der Aufwand zehn oder zwanzig mündliche Prüfungen zu halten erheblich kleiner ist als der einer schriftlichen Klausur. Eine einzelne schriftliche Prüfung wird außerdem enorme Probleme haben fair zu sein, weil der Vergleich fehlt: Hat die Zeit nicht gereicht weil der Student planlos war, oder war es einfach zu schwer? Waren die Fragen leichter oder schwerer als sonst? Wurde eventuell was gefragt, was nicht Teil des Stoffs war? In mündlichen Prüfungen machst du das über deinen subjektiven Eindruck, was zwar naturgemäß weniger objektiv aber in der Regel erheblich gerechter ist. Bei großen schriftlichen Prüfungen schaust du dir die Punkteverteilung an. Bei einer einzelnen schriftlichen Prüfling fehlt das alles.


mikaru86

Du verstehst das falsch. Die Nachprüfung ist für dir Ärztekinder, die sonst ja nicht die Praxis von Papa übernehmen können. Nicht für irgendwelche dahergelaufenen Ausländer die nicht einmal 110% perfekt Deutsch sprechen.


hell-schwarz

Also ich hab vor einiger Zeit die hier beschriebenen Prüfungen abgelegt und es gab keine schriftliche Nachprüfung. Nochmal schwierig wird es beim mündlichen Physikum werden, da weiß ich nicht wie das gehandhabt werden soll.